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Komplementäre Medizin bei Krebs - Möglichkeiten und Grenzen

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Erste S3-Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer Patient*innen

Die Bedeutung des Begriffs Komplementärmedizin und besonders die Abgrenzung zur Alternativmedizin ist häufig unklar. Während die Komplementärmedizin Behandlungsverfahren umfasst, die ergänzend zur sogenannten Schulmedizin eingesetzt werden, findet bei Konzepten der alternativen Medizin oftmals keine gleichzeitige Behandlung der Schulmedizin stand. Eine neue Leitlinie soll nun Klarheit bringen. „Patient*innen, die auf Alternativmedizin zurückgreifen, verzichten in der Regel auf eine schulmedizinische Behandlung. Daher legen wir Wert darauf, dass in der Leitlinie komplementärmedizinische Verfahren begutachtet werden. Ganz klar gilt hier: Es handelt sich um eine Ergänzung“, so Prof. Dr. Jens Büntzel, Leiter der HNO-Klinik Nordhausen und an der Erstellung der Leitlinie beteiligt.

Krebspatient*innen greifen oft zu komplementären Behandlungen

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Patient*innen mit einer Krebserkrankung wollen häufig selbst aktiv zum Therapieerfolg beitragen und suchen nach Möglichkeiten, ihren Körper zu unterstützen. Daher greifen ca. die Hälfte aller Betroffenen auf eine ergänzende Behandlung zurück. Anwender*innen komplementärer Verfahren sind der Erfahrung nach häufig weiblich und/oder jünger. Durch die rückläufige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen lässt sich zudem ein Trend beobachten, der auf eine soziale Schere hindeutet. Es kann sich schlichtweg nicht jeder die Produkte oder Kurse usw. der Komplementärmedizin leisten.

„Die Einnahme einer ergänzenden Behandlung geschieht oftmals im Glauben, damit die Schulmedizin, z.B. eine Tumortherapie, zu unterstützen und Nebenwirkungen zu reduzieren“, erläutert der Experte. Der eigene Körper soll der Vorstellung nach gestärkt werden. Aber ist das wirklich so?
Diese Frage soll nun anhand der im Juli 2021 veröffentlichten, ersten S3-Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer Patient*innen stückweise und evidenzbasiert beantwortet werden.

Was ist eine Leitlinie und an wen ist sie gerichtet?

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Eine S3-Leitlinie ist eine systematisch erarbeitete Empfehlung, die die Entscheidungsfindung in der klinischen Praxis evidenzbasiert unterstützen soll. Dabei beruhen sie auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren.

In der S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen Patient*innen“ wurden Methoden, Verfahren und Substanzen aus dem komplementären und alternativen medizinischen Bereich nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin beurteilt. Die Zielgruppe der Leitlinie sind Onkolog*innen und Haus- & Fachärzt*innen, die Krebsbetroffene begleiten und behandeln. Aber auch medizinisches Personal kann von der Leitlinie profitieren. Sie dient als Nachschlagewerk mit Handlungsempfehlungen für die tägliche Routine. Es handelt sich um eine Querschnittsleitlinie, die für alle Betroffenen onkologischer Erkrankungen gelten soll. „Das ist etwas Besonderes“, erklärt Prof. Büntzel. „Außerdem wurden bei der Erstellung - neben wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbänden – viele Patientenvertreter*innen einbezogen“. Finanziert wurde die Leitlinie durch die Deutsche Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie.

Wie ist die Leitlinie aufgebaut?

Ausgewählt wurden Verfahren, die eine hohe Verbreitung aufweisen und zu denen ausreichend Daten vorliegen. „Was ist wissenschaftlich auswertbar und was wird von Patient*innen überhaupt angewendet? Das waren die Fragen, die wir uns gestellt haben“, so Prof. Büntzel.
Die S3-Leitlinie zur Komplementärmedizin enthält insgesamt 155 Empfehlungen und Statements und umfasst über 600 Seiten in der Langfassung. Dabei sind die Einschätzungen teilweise nach Symptomen wie Appetitlosigkeit, Fatigue oder Schmerz eingeteilt.
Es folgen vier thematische Blöcke:

  • Medizinische Systeme / whole medical systems: Dazu gehören z.B. Akupunktur oder Homöopathie, also Behandlungsmethoden, die sich durch eine, die konventionelle Medizin meist ergänzende, eigene medizinische Krankheits- und Behandlungstheorie auszeichnen
  • Mind-Body-Verfahren wie Meditation oder Yoga, d.h. Verfahren, die die Selbstwahrnehmung und Selbstfürsorge verbessern sollen
  • Körpertherapien wie Chiro- und Osteopathie, aber auch Sport bzw. Bewegung, also Therapieformen, die den Bewegungsapparat beeinflussen sollen
  • Biologische Therapien wie Nährstoffe, Diätformen oder Heilpflanzen

Warum ist die Beurteilung der Komplementärmedizin schwierig?

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Bisher sind für den Großteil der Methoden der komplementären Medizin nur sehr wenig wissenschaftliche Daten vorhanden. Die der Leitlinie zugrundeliegende Evidenz beinhaltet ausschließlich Studien mit onkologischen Patient*innen. Die geringe Teilnehmer*innenzahl an den Studien stellt ein großes Problem dar. Teils fehlte zudem eine adäquate Vergleichsgruppe. All das erschwert die Interpretation der Ergebnisse. Damit lassen sich Aussagen über Unterschiede zwischen einer Anwendung und einer Unterlassung dieser Behandlung oft nicht oder nur eingeschränkt treffen. Eine Wirksamkeit kann demnach nicht belegt werden.

Es gibt allerdings auch Studien, die zeigen, dass sich einige komplementärmedizinische Methoden günstig auf bestimmte Nebenwirkungen der onkologischen Therapie oder auf die Lebensqualität der Betroffenen auswirken können. Gleichzeitig gibt es nur wenige Erhebungen, die systematisch Daten zu potenziellen Nebenwirkungen und Interaktionen mit anderen Behandlungen erfasst haben. Abschließende Bewertungen einzelner komplementärmedizinischer Behandlungsmethoden können daher oft nicht vorgenommen werden.

Unterschätzt: Interaktionen mit anderen Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln
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Potenzielle Arzneimittelinteraktionen sind in der Onkologie von hoher Bedeutung. Der nicht abgestimmte Einsatz einer komplementären Behandlung kann zu einer Verminderung der Wirksamkeit der Tumortherapie oder der supportiven Therapie, also der unterstützenden Maßnahmen z.B. zur Bekämpfung von Nebenwirkungen, führen. Als Beispiel sei hier die zusätzliche Einnahme von Vitamin C als „Radikalfänger“ zur Verringerung der Nebenwirkungen während einer Strahlenbehandlung zu nennen. „Das funktioniert zwar eventuell, verringert aber so möglicherweise auch die Wirksamkeit der strahlentherapeutischen Behandlung, da auch die Krebszellen geschützt werden“, erklärt Prof. Büntzel.

Umgekehrt kann sich durch die Einnahme komplementärmedizinischer Präparate die Bioverfügbarkeit der schulmedizinischen Therapie auch verstärken. Prof. Büntzel zeigt auf: „Johanniskraut1, das zur Linderung von Nebenwirkungen eingenommen wird, kann bei wenigen Patient*innen die Lichtempfindlichkeit erhöhen, was wiederum bei einer Strahlentherapie zu einer erhöhten Hauttoxizität führen würde“.

Oftmals unterschätzt wird zudem, dass auch komplementäre Therapieverfahren zu Nebenwirkungen führen können. Dabei besteht die Gefahr der Fehldeutung als Folge der Tumortherapie, die im schlimmsten Fall zu einem Abbruch der schulmedizinischen Behandlung führt.

Die Häufigkeit von potenziellen Interaktionen von komplementären Behandlungen mit anderen Tumortherapien wurde bisher nicht erfasst. Die wenigen Untersuchungen, die es gibt, zeigen: Ein Drittel aller Patient*innen weisen wahrscheinlich Wechselwirkungen auf. Bei einem weiteren Drittel erscheinen Interaktion zumindest möglich zu sein. Das verdeutlicht, wie wichtig weitere Forschung und Weiterbildung der Behandler*innen auf diesem Gebiet sind. Bisher spielte die Komplementärmedizin bei der Ausbildung und Weiterbildung von Ärzt*innen in Deutschland nur eine Nebenrolle. „Bei stofflichen Therapien aus dem komplementären Bereich sollte zur Überprüfung von möglichen Interaktionen auf pharmazeutische Datenbanken zurückgegriffen werden“, empfiehlt der Experte.

Die neue Leitlinie im Praxisalltag

Im Anhang der Leitlinie steht außerdem ein Fragebogen zur strukturierten Erfassung der Nutzung komplementärmedizinischer Verfahren und Methoden zur Verfügung, der bei der Vorstellung Stück für Stück von dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin mit den Patient*innen besprochen werden kann. Dabei wird auch ein nur eventuell bestehendes Interesse abgefragt.

Empfehlungen der S3-Leitlinie für behandelnde Ärzt*innen von Krebspatient*innen:

  • Frühestmögliche und wiederholte Aufklärung alle Krebspatient*innen über komplementärmedizinischen Verfahren und Methoden
  • Befragung zur aktuellen und geplanten Anwendung von komplementären Maßnahmen
  • Verweis auf verlässliche Informationsquellen
  • Gezielter Hinweis auf mögliche Interaktionen zwischen solchen Anwendungen und Krebstherapien

Fazit

Die Resonanz aus der Ärzteschaft ist laut Prof. Büntzel bisher sehr positiv, obwohl er sich noch mehr Diskussionen über die kritischen Punkte wünschen würde. „Der überwiegende Teil der Begutachtungen sagt bisher aus, dass keine Evidenz vorhanden ist oder aufgrund nicht ausreichender Evidenz keine Aussage getroffen werden kann“, so Büntzel. Dennoch steht mit der veröffentlichten S3-Leitlinie erstmals ein Nachschlagewerk für die Behandler*innen von Krebspatient*innen bereit, welches Fragen zu ergänzenden Verfahren und Methoden beantworten kann. Anfang nächsten Jahres soll ebenfalls eine Patientenleitlinie folgen. Während in der S3-Leitlinie die Handlungsempfehlungen für Ärzt*innen formuliert sind und daher ggf. nicht für jeden verständlich sind, werden diese in den Patientenleitlinien allgemeinverständlich dargestellt.

Professor Jens Büntzel Fachberater Thema des Monats Komplementärmedizin
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Fachliche Beratung

Prof. Dr. med. Jens Büntzel ist Leiter des Zentrums für HNO-Tumore am Südharz Klinikum (SHK). Er ist Spezialist auf den Gebieten HNO-Erkrankungen und Kopf-Hals-Chirurgie sowie Palliativmedizin, medikamentöse Tumortherapie und Sportmedizin.
Südharz Klinikum, Zentrum für HNO-Tumoren

1Johanniskraut-Extrakte werden u.a. zur Linderung von vorübergehender mentaler Erschöpfung, für die Behandlung leichter und mittelschwerer Depressionen sowie zur kurzzeitigen symptomatischen Therapie bei leichter depressiver Verstimmung angewendet.

Quellen:

[1] S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen, Langversion 1.1 – September 2021, AWMF-Registernummer: 032/055OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Komplement%C3%A4r/Version_1/LL_Komplement%C3%A4r_Langversion_1.1.pdf (aufgerufen am: 22.10.2021)

 

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 25.10.2021

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