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Praktische Hinweise für Schmerzpatienten

BtM Rezept
Quelle: © dkg-web

Besonderheiten für BTMG-Medikamente

Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) fallen, gibt es einige besondere Regelungen, die Schmerzpatienten unbedingt wissen und im Alltag beachten müssen. So kann der Arzt nicht einfach normale Rezepte ausstellen, sondern muss spezielle Formulare der Bundesopiumstelle verwenden, die durchnummeriert sind und von denen Kopien vom Arzt und von der Apotheke archiviert werden müssen. Außerdem sind die Rezepte nur eine Woche lang gültig und es darf nur eine bestimmte Höchstdosis aufgeschrieben werden, was insbesondere für Patienten, die sehr abgelegen wohnen, problematisch sein kann.

Autofahren und Berufstätigkeit

Prinzipiell ist es durchaus möglich, unter Dauermedikation mit starken Schmerzmitteln autozufahren oder zu arbeiten. Bei stabilem Allgemeinzustand und gleichbleibender Dosierung der Medikamente ist die Teilnahme am Straßenverkehr oder die Bedienung von Maschinen nicht zwangsläufig problematisch und auch nicht generell untersagt. Allerdings ist dies von Patient zu Patient sehr verschieden.

Zu Beginn der Therapie, das heißt während der Dosiseinstellungsphase, besteht jedoch grundsätzlich Fahrverbot. Danach muss ein Arzt die Fahrtüchtigkeit bescheinigen, und der Nachweis darüber muss vom Patienten bei sich geführt werden.

Opioid-Ausweis
Quelle: © dkg-web

Opioid-Ausweis

Patienten, die eine dauerhafte Therapie mit Schmerzmitteln der WHO-Stufe 3 erhalten, wird vom Arzt ein sogenannter Opioid-Ausweis ausgestellt, der immer mitgeführt werden sollte. Dieser Ausweis bescheinigt die Rechtmäßigkeit der Einnahme von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen – beispielsweise bei Verkehrskontrollen. Da in den Ausweis auch Präparate, Dosierung und Einnahmeintervalle der Schmerzmittel eingetragen werden, ist der Ausweis außerdem hilfreich für mitbehandelnde Hausärzte oder wenn z. B. bei einer Reise ein Arzt aufgesucht werden muss.


Empfehlungen für Tumorschmerz-Patienten

Das sollten Sie tun

  • Halten Sie Ihren Medikamentenplan genau ein und nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig, damit der Schmerz erst gar nicht auftreten kann.

  • Seien Sie vorsichtig im Straßenverkehr, denn starke Schmerzmittel können die Reaktionsfähigkeit hemmen.

  • Reden Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden über Ihre Medikamente, damit diese über ihre Anwendung und informiert sind und Ihnen im Notfall (z. B. bei Atemnot nach versehentlicher Überdosierung) helfen können.

  • Versuchen Sie sich abzulenken und bewusst zu entspannen.

  • Verwöhnen Sie sich.

  • Suchen Sie Kontakt zu anderen, z. B. in Selbsthilfegruppen.

  • Bleiben Sie wenn möglich aktiv.

  • Fragen Sie nach, wenn Sie beim Arzt etwas nicht verstanden haben.

  • Lassen Sie sich beraten.

 

Und das sollten Sie NICHT tun

  • Kombinieren Sie Medikamente NICHT eigenmächtig, denn sie können sich gegenseitig in ihrer Wirkung behindern oder Nebenwirkungen verstärken.

  • Setzen Sie opioidhaltige Medikamente NICHT einfach ab, weil sonst heftige Kreislaufprobleme auftreten können.

  • Trinken Sie NICHT zu viel Alkohol, weil er die dämpfende Wirkung von vielen Schmerzmitteln verstärken kann.

  • Versuchen Sie NICHT, Schmerzen zu ertragen, sondern lassen Sie sich helfen.

 

(pp)

Quellen:

  • Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin 

    • DGS-PraxisLeitlinie Tumorbedingte Durchbruchschmerzen, Version: 2.0 für Fachkreise, 2013. Abgerufen unter www.dgs-praxisleitlinien am 20.08.2014
    • DGS-PraxisLeitlinie Tumorbedingte Durchbruchschmerzen, Version: 2.0, PatientenLeitlinie, 2013. Abgerufen unter www.dgs-praxisleitlinien am 20.08.2014
    • DGS-PraxisLeitlinie Tumorschmerz, Version: 2.0 für Fachkreise, 2012. Abgerufen unter www.dgspraxisleitlinien am 20.08.2014
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Empfehlungen zur Therapie von Tumorschmerzen. 3. Auflage, Januar 2007. Abgerufen unter www.akdae.de am 20.08.2014

  • Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg – Krebsinformationsdienst www.krebsinformation.de

 

 

Fachberater:
Prof. Dr. med. Florian Lordick,
Leipzig, Sprecher der AG Palliativmedizin in der Deutschen Krebsgesellschaft

Dr. med. Johannes Horlemann,
Kevelaer, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 10.09.2014

Weitere Informationen zum Thema:

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