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Therapie des Harnblasenkarzinoms mit Checkpoint-Inhibitoren (Immuntherapie)

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Seit einiger Zeit steht für Patienten mit fortgeschrittenem Harnblasenkarzinom eine neue Therapiemöglichkeit, die so genannte Immuntherapie, zur Verfügung. Im Gegensatz zu Chemo- und Strahlentherapie wirkt die Immuntherapie spezifischer. Sie macht sich dafür das Immunsystem zunutze, das mithilfe der T-Zellen Tumorzellen erkennt und zerstört.

Manche Tumorzellen können ihre Zerstörung verhindern, indem sie bestimmte Schaltstellen des Immunsystems, die Immun-Checkpoints manipulieren. Das führt zum Wachstum der Krebszellen und damit auch zum Wachstum des Tumors.

Hier setzen Checkpoint-Inhibitoren an: Sie lösen die krebsbedingte Blockade wieder auf. Das Krebswachstum kann so eingedämmt werden. Allerdings kann die Therapie mit Checkpoint-Inhibitoren das Immunsystem im großen Stil aktivieren. Mögliche Folgen sind deshalb Autoimmunreaktionen wie Hautausschlag.

Die Therapie mit Checkpoint-Inhibitoren wird bei fortgeschrittenen oder metastasierten Harnblasenkarzinomen eingesetzt. Abhängig von bestimmten Voraussetzungen und der entsprechenden können Checkpoint-Inhibitoren in der Erst-, Zweit- oder späteren Linien angewendet werden. Zugelassen für die Behandlung des fortgeschrittenen oder metastasierten Harnblasenkarzinoms sind die Substanzen Atezolizumab, Nivolumab und Pembrolizumab.

Für die Erstlinientherapie fortgeschrittener Harnblasenkarzinome sind sowohl Atezolizumab als auch Pembrolizumab zugelassen. Im Juni 2018 riet die Europäische Arzneimittelbehörde EMA davon ab, Pembrolizumab und Atezolizumab in der Erstlinientherapie beim Urothelkarzinom einzusetzen, wenn ein Marker – PD-L1 – nur in geringen Mengen nachweisbar ist. In diesen Fällen funktionieren neusten Studien zufolge die Checkpoint-Hemmer möglicherweise nicht so gut wie eine Chemotherapie. Momentan wird in Studien zu den Wirkstoffen Atezolizumab, Nivolumab und Pembrolizumab, Avelumab und Durvalumab untersucht, wie eine Immuntherapie bezüglich Wirksamkeit und Verträglichkeit gegenüber den konventionellen Chemotherapeutika einzuordnen ist.

red)

 

Literatur:

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, Langversion 2.0, März 2020, AWMF-Registrierungsnummer 032/038OL, http://leitlinienprogramm-onkologie.de/Harnblasenkarzinom.92.0.html, (Stand: 23.01.2021)

KID: Checkpoint-Inhibitoren: Atezolizumab ergänzt die zugelassenen Immuntherapien bei Krebs
https://www.krebsinformationsdienst.de/fachkreise/nachrichten/2017/fk24-checkpointhemmer-atezolizumab.php

Immuntherapie mit PD-L1-Hemmer bei Blasenkrebs erfolgreich. Herausgegeben von: Ärzteblatt.de. Onlineartikel vom 28.11.2014. https://www.aerzteblatt.de/fachgebiete/urologie/kongress?nid=61048

Deutsche Apotheker Zeitung: Immuntherapie bei Tumorerkrankungen. Online-Artikel vom 30.08.2012.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2012/daz-35-2012/immuntherapie-bei-tumorerkrankungen

http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2018/05/news_detail_002964.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1

Professor Carsten Ohlmann Fachberater Harnblasenkarzinom ONKO Internetportal
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Fachliche Beratung

Prof. Dr. Carsten Ohlmann
Johanniter-Kliniken Bonn

Letzte inhaltliche Aktualisierung: 23.01.2021

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