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Rehabilitation – Der Weg zurück in den Alltag

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Eine Krebserkrankung ist für die Betroffenen immer ein einschneidendes Ereignis. Wenn die Krebsbehandlung abgeschlossen ist, bedeutet dies für die meisten Patienten nicht, dass sie nun nahtlos wieder in den Alltag zurückkehren können. Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist oft beeinträchtigt, manche haben auch mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Bereits während der Therapie und besonders im Anschluss daran geht es deshalb darum, wieder körperlich fit und seelisch stabil zu werden. Wer in den Job zurückkehren will, möchte, dass seine Erwerbsfähigkeit möglichst schnell wiederhergestellt wird. Um diese Rückkehr ins Leben zu unterstützen, haben Krebspatienten im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf rehabilitative Leistungen.

Reha an die OP anschließen

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Die Rehabilitation sollte möglichst bald nach der Operation geplant werden. Wenn sich an die Tumorentfernung eine Chemotherapie anschließen soll, kann der Reha-Aufenthalt entweder im Anschluss daran erfolgen, oder ein Teil der Chemotherapie wird in einer Reha-Klinik durchgeführt. Andere medikamentöse Behandlungen können parallel zu den Rehabilitationsmaßnahmen vorgenommen werden.

Meist gibt der behandelnde Arzt schon Hinweise, welche Rehabilitationseinrichtungen für die Patienten in Frage kommen. Wenn nicht, können sich gesetzlich versicherte Patienten an die zentralen Servicestellen REHA wenden. Aber auch bei Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder beim Bundesverband der Frauenselbsthilfe können die Adressen der Servicestellen erfragt werden.

Was heißt Rehabilitation?

Die Rehabilitation umfasst den Körper betreffende sowie psychosoziale Maßnahmen zur „Wiederherstellung“. Sie richten sich gegen durch die Erkrankung ausgelösten körperlichen, sozialen und beruflichen Einschränkungen bzw. beugen ihnen vor. Außerdem sollen die Patienten bei der Bewältigung ihrer Krankheit im Alltag unterstützt werden.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen:

  • ärztliche und pflegerische Behandlung
  • Arzneimitteltherapie, Ergotherapie
  • psychosoziale Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung, zum Abbau von Angst und Depressionen
  • Sporttherapie zur Wiederherstellung von körperlicher Leistungsfähigkeit, zur Linderung des Erschöpfungs-Syndroms („Fatigue“) sowie psychosozialer Belastungen
  • Maßnahmen bei Nebenwirkungen der Therapie (z.B. Nervenstörungen an Fingerspitzen und Fußzehen durch Chemotherapie)
  • spezielle Ernährungspläne bei ausgeprägtem Gewichtsverlust
  • Umgang mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma)
  • Training der Beckenbodenmuskulatur bei Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Physiotherapie gegen Beeinträchtigungen der Beweglichkeit, z.B. im Schulter-Arm-Bereich nach Brustoperationen 
  • manuelle Lymphdrainage zur Behandlung von Lymphödemen

Formen

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Stationäre Rehabilitation: In einer spezialisierten Rehabilitationsklinik werden die Patienten rund um die Uhr betreut. Es gibt die unterschiedlichsten Angebote, alle an einem Ort. Ein Vorteil ist auch, dass die Patienten hier untereinander ihre Erfahrungen austauschen können.

Teilstationäre Rehabilitation: Bei der teilstationären Rehabilitation halten sich die Patienten von morgens bis nachmittags im Rehabilitationszentrum auf, kehren aber abends und an den Wochenenden nach Hause zurück. Diese Möglichkeit ist vor allem für Patienten interessant, die in der Nähe einer entsprechenden Rehabilitationsklinik wohnen und denen es körperlich vergleichsweise gut geht.

Ambulante Rehabilitation: Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Psychotherapie – Einrichtungen am Wohnort bieten ambulant ein breites Spektrum von Rehabilitationsmaßnahmen an, ohne dass ein stationärer Aufenthalt nötig ist. Die ambulante Rehabilitation eignet sich für Patienten, die gern in ihrem häuslichen Umfeld bleiben möchten und in deren Wohnortnähe sich keine geeignete Reha-Klinik für die teilstationäre Betreuung befindet.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Welche Versicherung letztendlich die Leistungen trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. ob ein Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.

Der rechtliche Rahmen

Die Rahmenbedingungen für die Rehabilitation sind für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch festgelegt. Im neunten Sozialgesetzbuch wird klar gestellt, dass Rehabilitation zur Vorbeugung oder Minderung einer Behinderung vonnöten sein kann. Im Zusammenhang mit dem Beginn der Rehabilitationsmaßnahme spielt jedoch die so genannte Reha-Fähigkeit eine wichtige Rolle. Der Begriff umschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass sich durch Reha-Bemühungen die durch die Krankheit entstandenen Beeinträchtigungen auch tatsächlich bessern lassen. Außerdem, je nach Reha-Programm, sollte der Patient schon wieder ausreichend belastbar sein und keine stationäre Pflege mehr benötigen. 

Des weiteren sind Reha-Maßnahmen nicht verpflichtend. Niemand muss sich gezwungen fühlen, an einer Reha teilzunehmen. Dennoch bietet sie dem Patienten eine umfassende und vielseitige Unterstützung, die er in diesem Maße wohl nicht allein veranlassen kann.

Information & Beratung

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Interview mit Prof. Hans Helge Bartsch, Freiburg

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Wie selbst körperlich stark beeinträchtigte Patienten von einer Reha profitieren, wie Patienten erkennen können, ob eine Klinik anerkannten Standards entspricht sowie weitere Fragen zum Thema Reha, beantwortet Prof. Hans Helge Bartsch, Ärztlicher Direktor der Klinik für Onkologische Rehabilitation und Nachsorge an der Klinik für Tumorbiologie in Freiburg.

zum Interview

Link- und Literaturtipps:

 

(pin/red)


Quellen:
[1] Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.): Rahmenempfehlungen zur ambulanten onkologischen Rehabilitation vom 22. Januar 2004, http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/Rahmenempfehlung_zur_onkologischen_Rehabilitation.pdf
[2] Informations-Broschüre der Deutschen Krebshilfe e.V. zum Download http://www.krebsgesellschaft.de/download/kh_040_sozialleistungen.pdf - ab S. 33
[3] Broschüre „Rehabilitation nach Tumorerkrankungen“ der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232590/publicationFile/57299/rehabilitation_nach_tumorerkrankungen.pdf

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 10.09.2014

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