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Patientensicherheit: Auf allen Ebenen denken und handeln

Alljährlich am 17. September erscheint die Welt orange. An diesem Tag erinnert nämlich der Welttag der Patientensicherheit an das „Grundrecht“ aller PatientInnen auf körperliche Unversehrtheit in medizinischer Obhut. Dass nur etwa 3% der Menschen, die möglicherweise ein vermeidbares, unerwünschtes Ereignis erlebt haben, dieses auch melden, zeigt bereits, dass hier weiterhin großer Aufklärungsbedarf besteht. Frau Dr. rer. pol. Ilona Köster-Steinebach vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) erklärt daher im Interview, wie Patientensicherheit in Deutschland derzeit überhaupt gewährleistet wird und wohin sich Betroffene im Fall der Fälle wenden können.

Wie definieren Sie Patientensicherheit?

In der Vergangenheit gab es eine recht einfache Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demnach war Patientensicherheit „die Abwesenheit vermeidbarer unerwünschter Ereignisse“.  Mittlerweile gibt es eine neue, handlungsleitende Definition aus dem APS-Weißbuch Patientensicherheit. , bezieht sich dabei sowohl auf Individuen und Teams als auch auf Abteilungen, das Gesundheitssystem als Ganzes sowie die Gesundheitspolitik. Dies zeigt, dass für mehr Patientensicherheit auf allen Ebenen gedacht und gehandelt werden muss. Die neue Definition umfasst drei wesentliche Punkte: 1) unerwünschte Ereignisse zu vermeiden, 2) Patientensicherheit als wichtiges Ziel anzuerkennen und zu verinnerlichen, damit 3) die Handlungseinheit (z. B. Arzt, Pflegekraft, Team, Krankenhaus) ihre Innovationskraft in den Dienst der Patientensicherheit stellen kann. Dies meint dabei jedoch nicht, einen Schuldigen zu suchen, sondern vielmehr die Lücke im System zu finden und zu schließen, um zukünftige Fehler zu vermeiden.

Was wird in Deutschland getan, um Patientensicherheit zu gewährleisten? Gibt es Tools oder bestimmte Abläufe?

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Das lässt sich so pauschal gar nicht beantworten. Patientensicherheit muss ja essenzieller Bestandteil der Versorgungslandschaft sein. Ein paar Dinge gibt es jedoch, die besonders wichtig sind. Dazu gehören in Deutschland z. B. die Fehlermeldesysteme, die es einrichtungsintern und auch -übergreifend gibt. Wenn also jemandem ein Gefährdungsrisiko oder ein Schaden (z. B. Medikamentenverwechslung, Patientenverwechslung, Stürze, Lücken in der Hygiene, u. ä.) auffällt, so kann dies mit dem Ziel gemeldet werden, Fehlerursachen zu finden. Dies erfolgt anonym, denn es geht ja wie bereits eingangs gesagt nicht darum, einen Schuldigen zu benennen. Diese Hinweise nutzt dann das klinische Risikomanagement, welches versucht, solche Meldungen in ihrer Wichtigkeit abzuwägen und deren Relevanz zu klären sowie daraus Maßnahmen abzuleiten, um ähnliche Vorkommnisse zukünftig zu verhindern. In den Kliniken ist das bereits seit einigen Jahren Pflicht, aber auch niedergelassene Praxen müssen selbstverständlich ein solches Risikomanagement vorhalten.  

An wen können sich PatientInnen wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass etwas schiefgegangen ist?

Vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. gibt es zwei weitere wichtige Broschüren für ÄrztInnen bzw. für deren PatientInnen – „Reden ist Gold“ und „Reden ist der beste Weg“. Darin beschreiben wir, was man in einem solchen Fall tun kann. Für gesetzlich Versicherte sind die Krankenkassen oft ebenfalls erste unabhängige Anlaufstellen der Betroffenen. Wir empfehlen PatientInnen, wenn irgend möglich  zuerst das Gespräch mit dem behandelnden Mediziner / der Medizinerin zu suchen. Dies hilft dabei, das Geschehene zu erklären und zu verstehen und vielleicht auch, weitere Schäden abzuwenden. Die meisten PatientInnen streben in der Tat keine gerichtliche Auseinandersetzung an. Sollte dennoch einmal der Rechtsweg notwendig werden, können sich PatientInnen mit ihrem Fall zuerst an den MDK oder die Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden, um sich vorab ein Gutachten einzuholen.

 

(mm)

Fachliche Beratung: Frau Dr. rer. pol. Ilona Köster-Steinebach vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)

Letzte inhaltliche Aktualisierung: 25.09.2019

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