Frühe Behandlung bei schwelendem Myelom in manchen Fällen vorteilhaft

Nachricht vom 06.08.2024

Angaben zum Autor und Erstelldatum finden Sie am Ende des Beitrages.

Wenn ein hohes Risiko dafür besteht, dass die Krankheit weiter voranschreitet, lohnt sich eine frühzeitige Behandlung offenbar.

Es lohnt sich offenbar, bei schwelendem Myelom mit hohem Risiko frühzeitig mit der Behandlung zu beginnen: Dies kann das Fortschreiten der Erkrankung teilweise langfristig aufhalten, wie sich durch die Ergebnisse einer Untersuchung, die in der Fachzeitschrift Journal of Clinical Oncology publiziert wurden, bestätigt. 

Die Untersuchung war auf Personen mit schwelendem Myelom ausgerichtet, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit innerhalb von zwei Jahren voranschreiten wird, mehr als 50% betrug. Sie erhielten eine Einleitungschemotherapie mit mehreren Wirkstoffen, gefolgt von einer Hochdosischemotherapie und autologen Stammzelltransplantation. Anschließend folgten die Konsolidierungs- und Erhaltungstherapie über maximal zwei Jahre.

90 Personen wurden für die Untersuchung gewonnen. Drei Monate nach der autologen Stammzelltransplantation wiesen fast zwei Drittel von ihnen keine minimale Restkrankheit mehr auf. Vier Jahre später bestand dieser Zustand noch immer bei 31%.

Es brauche nun noch weitere Beobachtungszeit, so die Einschätzung im Studienbericht. Dennoch könne zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden, dass knapp ein Drittel der Personen mit schwelendem Hoch-Risiko-Myelom, die eine frühzeitige Behandlung erhalten hatten, noch immer frei von minimaler Restkrankheit waren. Dies lasse darauf schließen, dass diese Therapiestrategie für einen Teil der Betroffenen womöglich Heilung bringen könnte.

 

Quelle:

Mateos M-V et al. Curative Strategy for High-Risk Smoldering Myeloma: Carfilzomib, Lenalidomide, and Dexamethasone (Krd) Followed by Transplant, KRd Consolidation, and Rd Maintenance. Journal of Clinical Oncology, Onlinevorabveröffentlichung am 22. Juli 2024, https://doi.org/10.1200/JCO.23.02771

 

(KvK)

Zur Nachrichtenübersichtsseite

Zurück

Zuletzt aufgerufen am: 30.08.2024 13:43