Bitte beachten Sie, dass Texte, die älter als 2 Jahre sind, sich in der Überarbeitung befinden und gegebenenfalls nicht den aktuellen wissenschaftlichen Stand wiedergeben.

Angaben zum Autor, Fachberater und Erstelldatum finden Sie am Ende des Beitrages.

Urlaub als Krebspatient

Quelle: © matttilda - fotolia.com, Buch und Sonnenbrille am Strand
Quelle: © matttilda - fotolia.com

Mit dem Sommer kommt die Reiselust, egal ob man Krebspatient*in ist oder nicht. Mit der Familie, dem Partner oder auch ganz alleine neue Regionen zu erkunden, fremde Länder zu entdecken oder sich einfach nur in der Sonne zu erholen, lenkt ab und hilft wieder zu Kräften zu kommen. Dennoch erfordert eine Reise vor, während oder nach der Krebstherapie eine besondere Vorbereitung

Die Erkrankung und die Therapie schließen prinzipiell keine Reise aus. Trotzdem ist es wichtig, schon vor der Urlaubsplanung mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt zu sprechen. Dieser kann die Reisetauglichkeit einschätzen, notwendige Maßnahmen erläutern, die in der Planung berücksichtigt werden müssen und bei der Auswahl eines geeigneten Reiseziels helfen.

Als Krebspatient*in unterwegs

Bevor man als Krebspatient*in eine Reise antritt, müssen – besonders bei infektionsanfälligen Menschen, zu denen Krebspatient*innen häufig zählen - noch einige Impfungen aufgefrischt werden. Deshalb sollte mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt besprochen werden, inwieweit dies gesundheitlich ratsam ist oder ob die Wahl eines alternativen Reiseziels eine sinnvollere Lösung wäre.
Lange Anreisen
können bei manchen Krebspatient*innen zu Komplikationen führen. Vor langen Bus-, Bahn- und Autofahrten sowie Flügen sollten Patient*innen deshalb ihr Thromboserisiko mit der Ärztin oder dem Arzt klären. Für Patient*innen mit geringem Thromboserisiko ist es bei langen Reisezeiten wichtig, alle ein bis zwei Stunden Pausen mit Bewegung einzuplanen. Zudem regen Beinübungen bei langem Sitzen den Blutkreislauf an und es besteht die Möglichkeit, im Sanitätshaus Kompressionsstrümpfe zu erwerben. Wer ein hohes Thromboserisiko hat, kann nach ärztlicher Absprache auf gerinnungshemmende Medikamente zurückgreifen.
Auch Lymphödeme treten häufig im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung auf. Daher sollten auf langen Fahrten enge Kleidung und einseitige Belastungen, die den Lymphabfluss behindern, vermieden werden. Wenn Lymphödeme in den Armen entstehen, können Ringe, Armbänder und Armbanduhren durch Schwellungen Probleme verursachen. Sie sollten daher während zeitintensiver Fahrten nicht getragen werden. Bei Lymphödemen in den unteren Extremitäten empfiehlt es sich die Schuhe während der Reise anzulassen, denn sollten die Füße anschwellen, passen die Schuhe später vielleicht nicht mehr.

Ohne Komplikationen hin und zurück – Flug- und Fahrtauglichkeit

Quelle: © fovito - fotolia.com, Medikamente
Quelle: © fovito - fotolia.com

Bevor Sie sich per Auto auf den Weg in Ihren Urlaub machen, sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt klären, inwieweit Sie fahrtauglich sind. Viele Medikamente – vor allem Schmerzmittel, aber auch andere Arzneimittel - können nämlich die Fahrtauglichkeit stark einschränken. Nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen im Fall von der Einnahme von Opiaten gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeit bescheinigen, das heißt, einen so genannten Opioid-Ausweis ausstellen. Auch bestimmte Operationen und Strahlenbehandlungen, vor allem am Kopf, oder Hirntumoren und -metastasen bergen die Gefahr von plötzlichen Kontrollverlusten über das Fahrzeug durch epileptische Anfälle, Ohnmachten und ähnlichem. Nicht zuletzt können auch starke Übelkeit und Schmerzen bzw. ein schlechter Allgemeinzustand.

Flugreisen können auch für gesunde Passagiere mit großen Anstrengungen verbunden sein. Deshalb ist es zu empfehlen, dass Menschen die an Krebs erkrankt sind, zusätzlich Zeit einplanen und rechtzeitig Unterstützung am Flughafen oder im Flugzeug organisieren. Viele Airlines haben medizinische Dienste, die Passagieren mit Einschränkungen gerne weiterhelfen.
Mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sollte vor jeder Flugreise über den Gesundheitszustand und die Flugtauglichkeit gesprochen werden. Nach Operationen im Bauchraum oder Brustkorb sollte solange auf das Fliegen verzichtet werden, bis das Thromboserisiko wieder minimal ist. Patient*innen mit eingeschränkter Lungenfunktion sollten sich über die Risiken, die Luftdruckveränderungen beim Fliegen mit sich bringen, informieren und sich diesbezüglich ärztlich beraten lassen. Es wird im Allgemeinen empfohlen, dass Patient*innen in den ersten sechs Wochen nach einer Operation am Brustkorb nicht fliegen sollten. Bei Hirnoperationen ist es ratsam bis zu sechs Monate zu warten bevor ein Flug angetreten werden kann.

Der Arzt kann die Flugtauglichkeit evaluieren und eine entsprechende Bescheinigung für die Fluggesellschaft ausstellen. Ebenso ist es für den Patienten möglich, sich seine Reisetauglichkeit vom medizinischen Dienst der Airline beurteilen zulassen. Dazu ist es notwendig vor dem Abflug das internationale MEDA-Formblatt auszufüllen und es an den medizinischen Dienst der jeweiligen Fluggesellschaft zu senden.
Chronisch Kranke und Patient*innen, die häufig reisen, können sich eine FERMEC-Karte (frequent traveller’s medical card) ausstellen lassen. So müssen sie nicht vor jedem Flug erneut das MEDA-Formblatt ausfüllen oder eine Bescheinigung vom Arzt einfordern.

Fliegen mit Stoma

Patient*innen, die nach einer Operation einen künstlichen Darmausgang bekommen haben, sollten sich vor dem Abflug um eine geeignete Kurzversorgung für ihr Stoma kümmern. Es gibt zum Beispiel spezielle Beutel für Flüge, die weniger empfindlich auf Druckschwankungen reagieren. Ein Dokument in mehrsprachiger Ausführung über das Stoma und dessen Versorgung kann bei unangenehmen Fragen an den Sicherheitskontrollen nützlich sein.

Ports, Stents und Implantate: wie kommt man durch die Kontrolle?

An der Sicherheitskontrolle können Ports, Stents und Implantate Alarm auslösen. Auch darauf lohnt es sich vorbereitet zu sein. Eine entsprechende Bescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt für den Port oder Stent reicht in der Regel, um Unklarheiten auszuräumen. Für manche Implantate gibt es sogar sogenannte „Patienten ID Karten“ mit Angaben zum Implantat sowie Ort und Zeitpunkt der Implantierung.

Medikamente im Urlaub

Quelle: © fovito - fotolia.com

Die meisten Krebspatienten sind auf Medikamente angewiesen und müssen diese auch im Urlaub mit sich führen. Da sich ein Urlaub immer unvorhergesehen verlängern kann, ist es wichtig, auch für die ersten Tage nach der Reise, Medikamente vorrätig zu haben. Außerdem besteht die Gefahr, dass Gepäckstücke verloren gehen. Deshalb gehören Medikamente originalverpackt (mit Beipackzettel!) ins Handgepäck. Dies gilt ebenso für alle anderen medizinische Produkte, auf die ein Erkrankter angewiesen ist.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, im Vorfeld zu klären, ob Medikamente im Urlaubsland erhältlich sind und ob eventuell andere Präparate mit demselben Wirkstoff eingenommen werden könnten.
Vor einer Reise sollte außerdem im persönlichen Arztgespräch geklärt werden, welche Medikamente mitgenommen werden müssen, wie hitze-, kälte- oder feuchtigkeitsbeständig sie sind und ob eventuell weniger empfindliche Präparate in Frage kommen.
Bei manchen Medikamenten müssen Blutdruck und Nebenwirkungen regelmäßig kontrolliert werden. Nur der behandelnde Arzt kann beurteilen, ob diese Kontrollen auch während des Urlaubs notwendig sind. Daneben ist es empfehlenswert, dass der Arzt eine schriftliche Zusammenfassung der Erkrankung erstellt. In dieser, am besten mehrsprachigen Erklärung, sollten Informationen zu Diagnose und Therapie zu finden sein sowie Kontaktdaten des behandelnden Arztes. Ein solches Schreiben kann helfen, falls es an den Sicherheitskontrollen Fragen zu den Medikamenten gibt oder man während der Reise überraschend zum Arzt muss.

Bei Schmerzmedikamenten zu beachten

Beim Mitführen von Schmerzmedikamenten bzw. Opiaten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist eine vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beglaubigte Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes gesetzlich vorgeschrieben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder auf den Seiten des BfArM, welche Regelungen für Ihr Reiseziel gelten.

UV-Schutz

Sie sollten auch auf ausreichend Sonnenschutz achten, denn viele Krebstherapeutika, auch Immuntherapien oder das häufig unterstützend verwendete Johanniskraut, haben eine UV-sensibilisierende Wirkung. Die Haut nimmt dann viel schneller Schaden als sie das früher getan hätte. Neben Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor sind daher vor allem Haut-bedeckende Kleidung (zum Beispiel aus leichter Baumwolle oder Leinen) und Sonnenhut oder -schirm sinnvoll.

Krankenversicherung im Ausland

Zudem ist es sinnvoll sich zu informieren, ob die Krankenversicherung auch Behandlungen im Ausland übernimmt. Bei einigen Kassen muss der Patient in Vorkasse treten und manche Krankenversicherungen übernehmen gar keine Kosten, wenn eine Erkrankung im Vorfeld bekannt war. Am besten informiert man sich direkt bei der eigenen Krankenkasse darüber, welche Kosten übernommen werden, insbesondere wenn man Länder außerhalb der EU bereist [2-4]. Hier erstatten die wenigsten gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten. Für Privatversicherte gilt immer, dass was in Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag steht.
In jedem Fall  ist es praktisch die Versicherungskarte bei den wichtigen Unterlagen im Handgepäck parat zu haben. Auf der Rückseite der Karte ist zumeist auch die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) zu finden [2]. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man die Krankenkasse darum bitten eine Anspruchsbescheinigung auszustellen. Weitere wichtige Informationen zum Auslandsversicherungsschutz hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite zusammengestellt, den Link finden Sie bei „Service und Link-Tipps“ [3].

Arbeitsrechtliche Überlegungen

Grundsätzlich ist es erlaubt – sofern der Heilungsprozess nicht gefährdet ist –, auch während einer Krankschreibung in Urlaub zu fahren. Klären Sie das gegebenenfalls mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt bzw. Ihrer Arbeitsstelle. Um eventuelle Probleme mit der Zahlung des Krankengeldes vorab zu klären, sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.

Vor der Abreise unbedingt erledigen – eine Checkliste:

Quelle: © Malena und Philipp K - fotolia.com

 

Einpacken:

  • Medikamente (originalverpackt, mit extra Rezept) HANDGEPÄCK
  • Medikamente für die ersten Tage nach der Reise
  • Sonstiges medizinisches Material, wenn nötig (z.B. Stomabeutel) HANDGEPÄCK
  • Versicherungskarte (inklusive EHIC oder Anspruchsbescheinigung)
  • Dokument über Diagnose und Therapie mit Kontaktdaten des Arztes
  • Bescheinigungen für Ports, Stomas oder Implantate

Erledigen:

  • Informationen zum Auslandsversicherungsschutz einholen
  • Erfragen ob Medikamente auch im Urlaubsland erhältlich sind
  • Flugtauglichkeit einschätzen lassen (MEDA-Formblatt ausfüllen)
  • Bedarf und Umfang der Unterstützung mit Fluggesellschaft besprechen
  • Impfungen bei Bedarf auffrischen

 

Fachberatung: Prof. Oliver Rick, Leiter der Klinikreinhardshöhe für Medizinische Rehabilitation

(vm)

Interview zum Thema mit Prof. Oliver Rick

Quelle: © dkg-web.gmbh

 

 

 


Quellen:

  1. Krebsinformationsdienst, Broschüre “Als Krebspatient unterwegs”: https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-reisen-auto-fliegen.pdf letzter Abruf 03.2022
  2. Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/sommerzeit-reisezeit.html#c3070, letzter Abruf 12.03.2022
  3. Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, Merkblätter über Versicherungsleistungen zu Reisezielen: https://dvka.de/de/die_dvka/merkblaetter/merkblaetter.html, letzter Abruf 12.03.2022
  4. Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Reisen mit Betäubungsmitteln: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html;jsessionid=A01B45F104D4CE84AC5509CC7360AB64.intranet261, letzter Abruf: 12.03.2022
  5. Deutsche Schmerzliga e.V., Arzneimitteltherapie – Hinweise: https://schmerzliga.de/arzneimitteltherapie-arzneimittel-hinweise/, letzter Abruf: 12.03.2022

 

Service und Link-Tipps:

 

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 01.06.2022

Mehr zum Thema Leben mit Krebs:

Zuletzt aufgerufen am: 28.03.2024 15:56